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AGB

1) Allgemeine Bestimmungen

Soweit keine besonderen Vereinbarungen oder Bedingungen vereinbart und von uns schriftlich bestätigt wurden, gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), womit sich der Besteller bei Auftragserteilung ausdrücklich einverstanden erklärt.
Eigene Einkaufs- oder sonstige Vertragsbedingungen des Bestellers werden von uns nicht anerkannt.
Die Lieferfirma arbeitet ausschließlich zu den vorliegenden Geschäftsbedingungen (AGB) der Fa. VTT Industrieservice GmbH, folgend kurz VTT genannt.

2) Angebot- und Vertragsabschluss

Verträge und deren Änderungen bedürfen der Schriftform. Die Vereinbarungen des Abgehens von der Schriftform bedürfen der Schriftform im Einzelfall.
Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich; der Vertrag kommt nach Eingang der Bestellung durch Versendung der schriftlichen Auftragsbestätigung der Lieferfirma zustande.

3) Preise

Unsere Preise lt. den jeweils gültigen Preislisten, sowie alle unsere Preisangebote ob schriftlich oder mündlich gelten freibleibend und verstehen sich netto ab Standort Höbersdorf, exklusive MwSt., sie beruhen auf den gegenwärtigen Kosten für Material, Energie und Löhne.
Liegt zwischen Auftragserteilung und Ausführung ein längerer Zeitraum bzw. besteht ein Rahmenvertrag für fortlaufende Liefer- bzw. Bearbeitungstätigkeit und ändern sich in diesem Zeitraum die Preise, ist VTT berechtigt, zum Zeitpunkt der Lieferung eine entsprechende Preiserhöhung vorzunehmen.
Wird ein Fixpreis vereinbart, trägt der Kunde den Mehraufwand, der VTT durch nicht zu vertretende Umstände erstehen (z.B. nachträgliche Anordnungen des Inhalts oder Umfangs der Leistungen, Wartezeiten).

4) Lieferung, Transportrisiko und Abnahme

4.1 Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware dem Transporteur zur Verladung übergeben ist. Die Verladung, der Transport und die Abladung erfolgt immer auf Gefahr des Bestellers. Transportversicherung für An- und Abtransport der zu bearbeitenden Ware wird von uns nicht gedeckt. Sie wird von uns nur veranlasst, wenn wir dazu ausdrücklich schriftlich aufgefordert werden; die dafür anfallenden Kosten trägt der Besteller.
4.2. Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es wird ausdrücklich die Einhaltung garantiert wie z.B. Fixtermin, verbindlicher Liefertag etc. Nur im Falle eines von der Lieferfirma verschuldeten Leistungsverzuges steht es dem Besteller frei, unter Setzung Nachfrist von mindestens 2 Wochen, vom Vertrag zurückzutreten. Anderweitige bzw. darüberhinausgehende Ansprüche jeder Art, wie insbesondere auch Ansprüche auf
Schadenersatz sind ausgeschlossen. Es sei denn, die Lieferfirma trifft am Leistungsverzug grobes Verschulden oder Vorsatz.

5) Zahlungsbedingungen

Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ist der Rechnungsbetrag ohne jeden Abzug durch Banküberweisung fällig, falls nicht anders angeboten. Scheck und Wechsel sind ausgeschlossen. Eingeräumte Rabatte sind mit dem termingerechten Eingang der vollständigen Zahlung bedingt.
Bei Aufträgen die einen Zeitraum von einem Monat übersteigen, ist VTT berechtigt, Monatsrechnungen (Teilrechnungen) zu legen.
Bei Zahlungsverzug werden 10 % p.a. verrechnet. Durch den Zahlungsverzug entstandene Kosten, wie etwa Aufwendungen für Mahnungen, Inkassoversuche, Lagerkosten und allfällige gerichtliche oder außergerichtliche Rechtsanwaltskosten sind dem Auftragnehmer zu ersetzen.

6) Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

7) Verpackung, Rücklieferung

Generell erfolgt die Anlieferung sowie die Rücklieferung der Ware in kundeneigenen Verpackungen oder kundeneigenen Transportbehältern. Stellt der Besteller für die Rücklieferung kein taugliches Verpackungsmaterial zur Verfügung, ist VTT berechtigt, die Ware auf Kosten des Bestellers für die Rücklieferung ordnungsgemäß zu verpacken.

8) Gewährleistung

8.1 Die Gewährleistungsfrist ist mit 12 Monaten beschränkt und beginnt bei Lieferung bzw. Abholung der Ware. Gewährleistung kann nur in Anspruch genommen, wenn VTT unverzüglich schriftlich auf die Mängel in Kenntnis gesetzt wurde.
8.2 Keine Gewährleistung bestehen bei Mängeln, die durch unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung entstanden sind, sowie bei Transportschäden und unsachgemäßer Lagerung oder auf normalen Verschleiß oder Abnützung zurückzuführen sind. Der Kunde hat bei der Geltendmachung eines Mangels zu beweisen, dass keiner dieser Umstände vorliegt.

9) Schadenersatz und Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Das Verschulden des Auftragnehmers ist durch den Auftraggeber nachzuweisen.
9.1 Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verlust von Daten, Zinsverluste sowie Schäden durch Ansprüche Dritter gegen den Auftraggeber ist jedenfalls ausgeschlossen.
9.2 Grundsätzlich haftet VTT nur im Rahmen ihrer Haftpflichtversicherung bis maximal in der Höhe des jeweiligen Auftragswertes.

10) Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Korneuburg, doch können wir nach unserer Wahl auch ein für den Besteller sonst zuständiges Gericht anrufen. Anzuwenden ist österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11) Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser VTT-AGB, aus welchen Gründen auch immer, unwirksam oder undurchführbar sein, ist davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, eine wirksame und durchführbare Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der betreffenden Bestimmungen möglichst nahekommt.

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